2017:  50 Jahre St. Peter-Ording

 

1967   Die Gemeinden Ording und St. Peter

schließen sich am 1.1.1967

zu der neuen Gemeinde St. Peter-Ording zusammen.

 

Die beiden Gemeinden, die schon immer gut zusammen arbeiteten, wollten ein gemeinsames Wellenbad zur Attraktivitätssteigerung der Orte bauen. Das konnten sie nur mit Hilfe des Landes finanzieren. Das Land drängte auf einen Zusammenschluss der Gemeinden. 1966 sagte Ording ja, aber …  1967 sollte ein neues Landesgesetz kommen, in dem nur noch Gemeinden ab 5000 Einwohner (Heute liegt die Grenze bei 7000 EW) das Recht auf einen hauptamtlichen Bürgermeister haben sollten Beide Gemeinden kamen aber nicht auf so viele Einwohner. Also einigte man sich, schloss sich zusammen und schrieb noch schnell die Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters aus. Es klappte! Das Wellenbad konnte gebaut und der neue hauptamtliche Bürgermeister gewählt werden.

Gemeinsame Interessen u. Zusammenarbeit seit vielen Jahrzehnten vor der Vereinigung

    von St. Peter und Ording

  • Feuerlöschwesen seit 1907/1909
  • Armenfürsorge
  • Beginn des Badewesens seit 1877
  • Ausbau von Gemeindestraßen
  • Zusammenschluss der beiden Gemeinden zum Amt St. Peter-Ording 1948
  • 1949 Beginn des Ausbaus durch eine gemeinsame Bauleitplanung
  • Nach der Umsiedlung der Flüchtlinge und Heimatvertriebenen in andere Länder der Bundesrepublik
  • 1953 Beginn einer gemeinsamen Abwasserbeseitigung
  • Etwa 1957 gemeinsame zentrale Wasserversorgung
  • Und dann natürlich insbesondere nach der Währungsreform der allmähliche Ausbau der Bäderwirtschaft
  • 1955 Zusammenlegung der Geschäftsführung der beiden Kurverwaltungen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung anstelle eines Zweckverbandes
  • 1965 nach Errichtung der Zentralschule durch die Gemeinde St. Peter die Bildung eines Schulverbandes zwischen den beiden Gemeinde.
  • Erste Verhandlungen zur Vereinigung haben bereits sehr bald nach Kriegsende 1945 begonnen. Anlass für solche Bemühungen ist immer wieder die Frage der Finanzierung der vielen gemeinsamen Maßnahmen zum Ausbau des Fremdenverkehrs
  • Insbesondere 1965 der Bau des Meerwasserwellenbades und die Entdeckung der Schwefelquelle und die damit verbundenen Ausbaumaßnahmen.
  • Alle diese Maßnahmen sind jeweils mit hohen Kosten verbunden, für die die Gemeinde St. Peter Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen des Landes einwerben muss und sich mit der Gemeinde Ording dann über die Kostenbeteiligung einigen muss.
  • Bei allen Finanzierungsverhandlungen mit der Landesregierung über notwendige Investitionen zur Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs wird vom Land immer wieder die Notwendigkeit vorgebracht, dass sich St. Peter u. Ording vereinigen sollten, damit diese Einheitsgemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Finanzierung eintreten kann.
  • Das Problem einer Zusammenlegung beider Gemeinden wird bei jeder Investition, die Zuschüsse erfordert, von den Aufsichtsbehörden angesprochen und von den Gemeindevertretungen erörtert, ohne dass es zu einem Ergebnis kommt. Bedenken bekundet immer wieder die kleinere Gemeinde Ording, da man hier befürchtet, dass die Belange von Ording in einer Einheitsgemeinde nicht mehr so vertreten würden, wie durch eine selbständige Gemeinde.
  • 1963 wird der Innenminister in der Frage der Zusammenlegung erneut aktiv und teilt über den Landrat mit, dass mit der Vorbereitung eines Gesetzes begonnen wurde, durch das die Gemeinde Ording in die Gemeinde St. Peter eingemeindet werden solle. Zu einer solchen gesetzlichen Regelung kam es dann aber doch nicht.
  • Von 1963-1965 wird u.a. auch von der Gemeinde St. Peter auch eine Ausamtung und die Möglichkeit einer mit einem hauptamtlichen Bürgermeister verwalteten Gemeinde erörtert.
  • 1965 ist die Planung des Meerwasserwellenbades vorangeschritten, dass in einer gemeinsamen Sitzung der beiden Gemeindevertretungen über die Durchführung des Vorhabens u. des Finanzierungsplans des rd. 4 Millionen-Objektes Beschluss zu fassen ist. Zur Finanzierung ist die Gemeinde auf erhebliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen des Landes angewiesen.
  • Das Innenministerium bringt über den Landrat zum Ausdruck, dass sie bei den gegenwärtigen örtlichen Verhältnissen keine Möglichkeit bestehe, nur eine der beiden Gemeinden das Geld zur Verfügung zu stellen, zumal neben dem Meerwasserwellenbad in Zukunft weitere erhebliche Mittel für Investitionen erforderlich werden würden. Das Meerwasserwellenbad werde deshalb nur gebaut werden, wenn die Gemeinde Ording sich zu einem Zusammenschluss mit der Gemeinde St. Peter bekenne.
  • Die Situation wird in beiden Gemeindevertretungen beraten. Die Gemeinde Ording möchte die Entscheidung über eine Vereinigung der Gemeindevertretung der nächsten Legislaturperiode überlassen u. schlägt als Übergangslösung die Gründung eines Zweckverbandes vor. Die Entscheidung der Gemeinde St. Peter fällt gegen die Bildung eines Zweckverbandes aus, zumal man dann diesem die anstehende Entscheidung über den Bau des Wellenbades überlassen müsse, was wieder zu einer erheblichen Verzögerung führen würde. Der Zweckverband entscheide dann völlig selbständig ohne die Gemeindevertretungen.
  • Am 13.03.1966 sind die Gemeindevertretungen neu gewählt worden. Es ändert sich die politische Zusammensetzung in der Gemeindevertretung Ording. Bürgermeister Christiansen (FDP) wird durch Waldemar Lorenzen (CDU) abgelöst.
  • Dadurch wird der Weg frei für eine mehrheitliche positive CDU/SPD-Entscheidung für den Zusammenschluss von St. Peter u. Ording.
  • Es werden sehr schnell die erforderlichen Beschlüsse zum Zusammenschluss gefasst.
  • Man stellt erfreut fest, dass nunmehr endlich mit diesen für beide Gemeinden wichtigen Beschlüssen die Voraussetzungen sowohl für den Zusammenschluss als auch für die in Aussicht genommene Leitung der Verwaltung durch einen hauptamtlichen Bürgermeister gegeben seien. So meinte man jedenfalls, jedoch sollte das hinsichtlich der Anstellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters nur noch für wenige Tage gelten. Der Landtag hatte nämlich am 16.05.1966 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Diese Änderung sah eine Heraufsetzung der Einwohnergrenze für eine hauptamtlich verwaltete Gemeinde von 3000 auf 5000 Einwohner vor.
  • Nun galt es in aller Eile noch vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung alle erforderlichen Beschlüsse der Gemeindevertretungen und des Amtsausschusses für die eine hauptamtlich verwaltete Gemeinde St. Peter-Ording und die Auslösung des Amtes St. Peter zu treffen.
  • Nachdem der Kreistag seine Zustimmung gegeben hatte, gab der Innenminister bereits am 23.5.1966 durch Erlass bekannt, dass das Amt St. Peter zum 26.05.1966 seine Verwaltung aufzulösen hat u. die Geschäfte des Amtes von der Gemeinde St. Peter zu führen sind.
  • Damit wird noch wenige Monate vor der Vereinigung die Gemeinde zu einer hauptamtlich verwalteten Gemeinde gemacht.
  • Am 13.12.1966 beschließt die Landesregierung, dass die Gemeinden St. Peter und Ording mit Wirkung vom 1.1.1967 zu einer neuen Gemeinde mit dem Nahmen St. Peter-Ording vereinigt werden. Gleichzeitig wird das Amt St. Peter zum 31.12.1966 aufgelöst.
  • Bis zur Funktionsfähigkeit der Organe beauftragt der Innenminister den bisherigen 1.Stellvertretenen Bürgermeister Warn a)mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeindevertretung und b) des Bürgermeisters sowie des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters
  • Die Wahl der neuen Gemeindevertretung findet am 5.3.1967 statt
  • Zum 1. hauptamtlichen Bürgermeister wird mit Wirkung ab 1.7.1967 Wilhelm Otto Schlüter gewählt.

Bilder sind entnommen dem öffentlich zugänglichen Verwaltungsbericht der Gemeinde St. Peter-Ording 1967-1972

50 Jahre St. Peter-Ording –

Gespräch mit Hermann Niehus

Am Anfang des Jahres machte uns Hermann Niehus (*1927) - siehe oben - in einem Gespräch darauf aufmerksam, dass wir mal miteinander über das 50jährige Bestehen der Gemeinde St. Peter-Ording sprechen müssten, denn 2017 existiere sie mit Wirkung vom 1. Januar 1967 schließlich 50 Jahre.-

 

Der damalige Verwaltungsbeamte war im Jahr 1949 als Mitarbeiter an das Amt St. Peter gegangen, das 1948 im Zuge der Ämterbildung aus den beiden Gemeinden St. Peter und Ording gebildet worden war. Ausschlaggebend für den Wechsel waren seine Kenntnisse im Bereich des Sozialwesens. Er war im Sozialamt des damaligen Kreises Eiderstedt mit Sitz in Tönning beschäftigt gewesen. Gerade im Amt St. Peter brauchte man wegen der großen Anzahl von Flüchtlingen und von Evakuierten jemanden, der mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut war. Schnelle und effektive Problemlösungen waren angesagt. Man lebte in überaus beengten Verhältnissen. Privatpensionen, Kinderheime, Hotels waren in St. Peter und in Ording zu der Zeit mehr als nur voll besetzt. Unterbringung, Familienzusammenführung und Umsiedlungen hatten Priorität.

 

Als 15jähriger hatte Hermann Niehus 1942 beim Kreis Eiderstedt seine Ausbildung als Verwaltungslehrling in Tönning begonnen. Ende 1944 wurde er – 17 Jahre alt – eingezogen. Vorher gab es noch acht Wochen Wehrertüchtigung in der Nähe von Kopenhagen und anschließend Arbeitsdienst in Ostenfeld/Winnert. Nach Kriegsende ab September 1945 wieder in Eiderstedt, meldete er sich beim Kreis zurück. Umgehend wurde ihm der erfolgreiche Abschluss seiner Ausbildung bescheinigt. Gleichzeitig erfolgte die Einstellung bei der Kreisverwaltung. Von 1949 bis 1989 datiert seine Tätigkeit im Amt St. Peter und bei der Gemeinde St. Peter-Ording. Seine Stationen: Sozialamt, Hauptamt, Übernahme dessen Leitung, schließlich Büroleitender Beamter mit Kämmerei und Standesamt sowie nebenamtlich Kirchenrechnungsführung. 1956 bzw. 1960 erfolgten Fortbildungen für die Aufnahme in den mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst mit dem Abschluss zum Diplom-Verwaltungsbeamten FH. 1980 wurde er zum Oberamtsrat ernannt.

 

Für Hermann Niehus galt immer: „Das Amt St. Peter ist die Schreibstube für die Gemeinden St. Peter und Ording.“ So hat er dann während seiner langjährigen Tätigkeit die Bürgermeister nicht nur begleitet, sondern auch an allen Vorgängen mitgewirkt bzw. von ihnen Kenntnis erhalten. „Die Zusammenarbeit mit allen Ämtern und Verantwortlichen hat immer hervorragend geklappt. Ording war immer zur Zusammenarbeit mit St. Peter bereit, wollte aber seine Sellbstständigkeit nicht aufgeben. Geeinigt hat man sich immer. Finanzierungsfragen waren dabei von entscheidender Bedeutung.“

 

Die Durchführung von gemeinsamen Vorhaben führte zur Gründung von Zweckverbänden – Einrichtungen des öffentlichen Rechtes - wie bei der Abwasserbeseitigung und bei der Trinkwasserversorgung bzw. Verwaltungsvereinbarungen oder Gründung eines Schulverbandes.- In Sachen Entwicklung des Badeortes und Seeheilbades waren beide Gemeinden aufeinander angewiesen. Ohne die Einbeziehung des Strandes in Ording hätte das nicht gehen können. Seitens des Landes konnten aber nicht nur einer einzelnen Gemeinde Finanzmittel für Maßnahmen zugebilligt werden, die der Verwirklichung der Interessen beider Gemeinden dienen sollten. So hat dann die Landesregierung für den Bau des Wellenbades als des Vorläufers der heutigen DÜNEN-THERME die entscheidenden Dinge aufgezeigt, die aufgrund der damaligen Rechtsvorschriften überaus schnell zur Auflösung des Amtes St. Peter und statt dessen zur Bildung der Gemeinde St. Peter-Ording geführt haben.

 

In Heft 14 „Aus der Ortsgeschichte“ der Arbeitsgemeinschaft OrtsChronik St.Peter-Ording von 1992 ist anlässlich des 25jährigen Bestehens der Gemeinde von Hermann Niehus ein umfassender Bericht mit dem Titel „Der lange Weg der Vereinigung von St. Peter und Ording“ erschienen. Im Sonderheft „625 Jahre St. Peter-Ording“ machen Claus Heitmann und Marianne Oppel 1998 einen Streifzug durch die Geschichte zweier Dörfer. In aller Kürze wird dabei auch die Zusammenlegung gestreift. Die hier nachfolgend abgedruckte Übersicht von Hermann Niehus zeigt den Weg stichwortartig auf.

 

Georg Panskus und Hans Jörg Rickert, 13. Juni 2016

Kurdirektoren

1872 Lehrer Cornils, Pastor Hennings

1924 Freiherr von Plänckner

1924 – 1927 Freiherr von Wechmar

1928 – 1943 Postmeister Wilhelm Haenisch

1943 – 1947 Rudolf Oettinger

1947 – 1956 Otto Scharein

1956 – 1965 Friedrich Gerlach

1965 – 1970 Rudolf Clausmeyer

1970 – 1971 Friedrich Engers

1971 – 1983 Herbert Bierwisch

1983 – 1986  Wolfgang Klaus

1986/87 / 1988 Drei Werksleiter: W. Schuld, M. Eichhorn, H.J. Polleit

1988 – 1996 Max Voormann

1996 – 2009  Bernd Paulsen

2009 - Bürgermeister (seit 1996) und zusätzlich ab 2009 Tourismusdirektor Rainer Balsmeier,

                        seit 1. Aug. 2014 Constanze Höfinghoff stellv. Tourismus-Direktorin

Die Bürgermeister nach 1945 in St. Peter

Christopher Dreesen 1945 - 1946

August Dircks 1946 - 1948

Claus Peters 1948 - 1951

Paul Schulze 1951 - 1962

Fred Warn 1962 - 1967

 

Die Bürgermeister nach 1945 in Ording

Max Böttcher 1946 für 6 Wochen

August Idel 1947 - 1955

Jens Christiansen 1955 - 1967

Waldemar Lorenzen 1967

Zusammenlegung 1967 – Gemeinde St. Peter-Ording - Bürgermeister

Wilhelm Otto Schlüter

01.01.1967 - 30.06.1973

Jürgen Gutleben

01.07.1073 - 31.03.1990

Wolf-Helmut Sieg

01.05.1990 - 30.04.1996

Rainer Balsmeier

01.11.1996 - 31.10.2008

Rainer Balsmeier

(Beauftragter zum Organ des Bürgermeisters)

01.11.2008 - 30.04.2009

Rainer Balsmeier (Ernennung zum Bürgermeister u. Tourismusdirektor)

ab 01.05.2009

Bauliche Entwicklung von 1967 bis 2017

Bauliche Entwicklung 1967 (rot)

Bauliche Entwickling 2017 (rot)

Die Deiche sind erneuert worden!

Karte verwendet mit freundlicher Genehmigung des Amtes Eiderstedt

Betrachtet man die Anzahl der Gebäude und der Wohngebiete, so kann man nur feststellen:

St. Peter-Ording wächst und wächst.

 

Aber: Die Anzahl der Erstbewohner ist seit 1963 dennoch in etwa immer gleich geblieben: um die 4000.

 

Die Zahl der eigengenutzen Zweitwohnungen aber hat sich vedoppelt auf fast 1400,

die Zahl der Zweitwohnungen, die auch vermietet werden ist auf über 600 gestiegen und die ganz zur Vermietung stehenden Zweitwohnungen betragen fast 700.

 

Die Anzahl der Gästebetten hat sich nicht ganz verdoppelt auf ca. 17.000

die Zahl der Übernachtungen mehr als verdoppelt auf ca. 2,3 Mio.

die Zahl der Gäste aber mehr als vervierfacht auf 346 Tausend.

Das heißt: Die Übernachtungen pro Bett sind etwas mehr geworden,

aber die Gäste bleiben nicht mehr so lange, der Bettenwechsel findet in kürzeren Abständen statt.

 

Wie sind diese Kapazitäten zu bewältigen?

Das nächste Bild gibt darüber Auskunft. Bei 4000 Einwohnern können nicht alle Arbeitsplätze von Einheimischen besetzt werden.

Über 1.600 Pendler aus Eiderstedt , Husum, Dithmarschen haben hier bei uns ihre Arbeitsstelle gefunden.

Das heißt aber auch, dass viele Beschäftigte sich hier bei uns keine Wohnung leisten können und deshalb jeden Morgen zu ihrer Arbeitsstelle fahren müssen.

 

Was wird erwirtschaftet?

Am Beispiel des Gewerbesteueraufkommens ist die insgesamt positive wirtschaftliche Entwicklung unseres Kurortes ablesbar. Die in den letzten Jahren großen Investitionen haben sich offenbar gelohnt.

Die Tabellen hat uns die TZ freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Danke!

Für 2016:  Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungsstätten mit 10 und mehr Betten in ausgewählten Gemeinden in Schleswig-Holstein (ohne Camping)  Aus:Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – das Statistikamt Nord

 

Stadt/Kurort                Übernachtungen

Lübeck mit Travemünde      1.653.105

Büsum                                    972.576

St. Peter-Ording                 1.337.855

Sylt   ohne Wenningstedt     2.225.174 sonst 2,6 Mio.

Grömitz                                   994.229

Timmendorfer Strand          1.052.846

Fehmarn, Stadt                   1.124.497